Ersterteilung

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie noch nicht im Besitz eines Führerscheins sind und das erste Mal eine Fahrerlaubnis beantragen möchten. In der Regel geht es hierbei um die Fahrerlaubnisklasse B.
 
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE können Sie bereits vor dem 18. Lebensjahr erwerben. Informationen hierzu finden sie unter dem Punkt Begleitetes Fahren ab 17 
 
Informationen für den Erstantrag der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE finden Sie unter dem Punkt Erweiterung.

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Voraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie haben das erforderliche Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht,
    • Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Sehtest-Bescheinigung im Original,
    • Nicht älter als 2 Jahre, für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T,
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
    • Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
    • Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen zwischen: 38,80 Euro und 39,60 Euro.
 
Für die Prüfung des Antrages wird zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro fällig. Diese erhebt die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort.
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.

Wichtige Hinweise:

Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Können Sie die Frist nicht einhalten, wird die Theorieprüfung ungültig.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1416
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de