Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindung an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesen Fällen ist Ihr ausländischer Führerschein noch 6 Monate nach Ersteinreise gültig. Nach Ablauf dieser 6 Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.
 
Für EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein gilt die Umtauschpflicht nicht.

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Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.
  • Sie haben Ihren ausländischen Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben, als Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz für mindestens 6 Monate im Ausland hatten,
  • Ihr ausländischer Führerschein ist kein Lernführerschein.

Was wir von Ihnen brauchen

Bei Umschreibungen aus einem EU-/EWR oder einem Anlage 11-Staat:
  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Kopie des ausländischen Führerscheins
  • Kopie der gewerblichen Karte (Schlüsselzahl 95, Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
Bei Umschreibungen aus einem anderen Staat:
  • Antrag auf Umschreibung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des ausländischen Führerscheins
  • Kopie der gewerblichen Karte (Schlüsselzahl 95, Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
  • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • Sehtest-Bescheinigung (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 2 Jahre, für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
  • Augenärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 2 Jahre, für alle C- und D-Klassen
  • Ärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 1 Jahr, für alle C- und D-Klassen
  • Führungszeugnis der Belegart „0“
    • Kann bei Abgabe über das Rathaus direkt beantragt werden, die Kosten hierfür erfragen Sie bitte ebenfalls dort.
    • Notwendig für die Umschreibung aller D-Klassen
  • Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei der Umschreibung aus einem EU-/EWR oder Anlage 11-Staat zwischen: 31,20 Euro und 32,00 Euro.
 
Bei der Umschreibung aus einem anderen Staat liegen die Gebühren zwischen 38,80 Euro und 39,60 Euro.
 
Für die Prüfung des Antrages wird zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro fällig. Diese erhebt die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort.
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.

Wichtige Hinweise

Bei Umschreibungen aus einem EU-/EWR oder Anlage 11-Staat:
Bei Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können weitere Gutachten erforderlich sein.
 
Bei Umschreibungen aus einem anderen Staat:
Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen.
Kann die Frist nicht eingehalten werden, so läuft Ihr Antrag aus und es muss ein neuer Antrag (gebührenpflichtig) gestellt werden.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1418
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de