Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Hinweis: Bitte reichen Sie nicht die Originalversionen Ihrer Dokumente ein. Wir vernichten die eingereichten Dokumente nach der Bearbeitung.
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindung an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesen Fällen ist Ihr ausländischer Führerschein noch 6 Monate nach Ersteinreise gültig. Nach Ablauf dieser 6 Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.
Für EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein gilt die Umtauschpflicht nicht.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
- Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
- Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.
- Sie haben Ihren ausländischen Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben, als Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz für mindestens 6 Monate im Ausland hatten,
- Ihr ausländischer Führerschein ist kein Lernführerschein.
Was wir von Ihnen brauchen
- Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
- Aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Kopie des ausländischen Führerscheins
- Kopie der gewerblichen Karte (Schlüsselzahl 95, Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Antrag auf Umschreibung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Kopie des ausländischen Führerscheins
- Kopie der gewerblichen Karte (Schlüsselzahl 95, Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Sehtest-Bescheinigung (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 2 Jahre, für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
- Augenärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 2 Jahre, für alle C- und D-Klassen
- Ärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 1 Jahr, für alle C- und D-Klassen
- Führungszeugnis der Belegart „0“
- Kann bei Abgabe über das Rathaus direkt beantragt werden, die Kosten hierfür erfragen Sie bitte ebenfalls dort.
- Notwendig für die Umschreibung aller D-Klassen
- Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei der Umschreibung aus einem EU-/EWR oder Anlage 11-Staat bei 28,10 Euro (Gebührenziffer 202.2).
Bei der Umschreibung aus einem anderen Staat liegen die Gebühren bei 35,70 Euro (Gebührenziffer 202.1, 399).
In beiden Fällen müssen Sie zusätzlich Gebühren in Höhe von 1,00 Euro - bei Fahrerlaubnissen auf Probe 1,80 Euro - für die Meldung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister bezahlen (Gebührenziffern 126.1, 126.2, 145).
Für die Prüfung des Antrags müssen Sie zudem eine Gebühr von 5,10 Euro bezahlen (Gebührenziffer 201). Diese erhebt die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort.
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, können Sie ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal machen. Das kostet 4,00 Euro. Wichtig: Dieses Foto können wir nicht für andere Dokumente ausdrucken. Wir können es nur benutzen, um Ihren Führerschein zu erstellen.
Wichtige Hinweise
Bei Umschreibungen aus einem EU-/EWR oder Anlage 11-Staat:
Bei Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können weitere Gutachten erforderlich sein.
Bei Umschreibungen aus einem anderen Staat:
Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen.
Kann die Frist nicht eingehalten werden, so läuft Ihr Antrag aus und es muss ein neuer Antrag (gebührenpflichtig) gestellt werden.
Formulare
- Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis (PDF,216 KB)
- Führerscheinfoto-Terminal
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, spanisch, russisch und arabisch veröffentlicht: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
- Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung
