In Baden-Württemberg kommt ab 2022 die Photovoltaik-Pflicht

Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein.

Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen.

Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen.

Auf einen Blick - Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

  • Ab 1. Januar 2022:
    • Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Einreichung Bauantrag)
    • Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung

Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben c/o Energieagentur Ravensburg gGmbH,
0751  764 70 70 oder info@energieagentur-ravensburg.de und unter 
www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/pv-pflicht-im-klimaschutzgesetz-bw

Eine ausführliche Pressmitteilung zum Thema finden Sie unter 
www.energieagentur-ravensburg.de/aktuelles

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Ravensburg, den 09.12.2021
(erstellt am 09. Dezember 2021)

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