Seit 1. Dezember 2013 neuer Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat

Kreis Ravensburg – Der sperrige Schwerbehindertenausweis aus Papier hat bald ausgedient, denn seit dem 1. Dezember 2013 gibt es ihn im neuen Bankkartenformat. Das Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung hat das neue, kleine Format bereits seit dem 1. Januar 2013, so dass beide Ausweise nun um vieles handlicher und benutzerfreundlicher mitgeführt werden können und den Inhaber nicht länger diskriminieren.

Ertastbare Kennzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis für blinde Menschen, die auf Wunsch eingeprägt werden und der Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft in englischer Sprache sind neu hinzugekommen. Damit trägt der Ausweis zur besseren Identifikation im europäischen Ausland bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Schwerbehinderung.
 
Für den neuen Ausweis wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt, das als digitalisiertes Lichtbild aufgedruckt wird. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Ausstellung der Karte einige Arbeitstage in Anspruch nehmen.
 
Die alten Ausweise behalten natürlich bis zu ihrem zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit und müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Durch die Einführung im Bankkartenformat entstehen keinerlei Nachteile, da der neue und der alte Ausweis dem Inhaber die gleichen Rechte verleiht. Alle mit dem Grad der Behinderung (GdB) verbundenen Nachteilsausgleiche  können auch mit dem neuen Ausweis in Anspruch genommen werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 wird es nur noch die kleinen handlichen Karten geben.
 
Im Landkreis Ravensburg wird der neue Schwerbehindertenausweis durch das Eingliederungs- und Versorgungsamt im Landratsamt Ravensburg, Gartenstr. 107, 88212 Ravensburg ausgegeben. Bei den Gemeinden ist dies aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
 
Fragen zum neuen Schwerbehindertenausweis beantwortet das Eingliederungs- und Versorgungsamt des Landkreises Ravensburg unter der Telefonnummer: 0751/85-3350.


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Ravensburg, den 05.12.2013

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