Das Forstamt informiert: Forstliche Förderung der Kulturbegründung ist wieder möglich

Die Beantragung von Fördermitteln zur Kulturbegründung ist ab sofort wieder möglich. Das Forstamt des Landkreises Ravensburg berät Waldbesitzende hierzu und hilft bei der Antragstellung.

Die Antragsformulare und weiterführende Hinweise sind auf dem Förderwegweiser des Landes abrufbar (Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen - Infodienst - Förderung (landwirtschaft-bw.de).

Folgende Kriterien gelten im Allgemeinen:
  • Mindestflächengröße: 0,1 ha (=1000 m²) zusammenhängende Pflanzfläche
  • Laubbaumanteil: mindestens 40 % an der Gesamtfläche
  • Anteil fremdländischer Baumarten (z.B. Douglasie, Roteiche): maximal 49 % der Gesamtfläche

Wichtig ist hierbei, dass mit der Pflanzung erst begonnen werden darf, nachdem die Freigabe vom Regierungspräsidium (sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn) vorliegt. Das Forstamt empfiehlt, bei Interesse an einer Pflanzung im Frühjahr 2024 schnellstmöglich Kontakt mit dem zuständigen Revierleiter aufzunehmen.

Darüber hinaus empfiehlt das Forstamt, aufgrund der kurzfristigen Freigabe der Fördermittel, nach Möglichkeit anstehende Pflanzungen auf Herbst 2024 bzw. Frühjahr 2025 zu verschieben. Für Rückfragen steht beim Forstamt des Landkreises Ravensburg Herr Lukas Heilmeyer gerne zur Verfügung (0751 85-6222, l.heilmeyer@rv.de).

Pressedienst Nr. 31


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88212 Ravensburg
Ravensburg, den 04.03.2024
(erstellt am 04. März 2024)

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