Bundestagswahl 2021 – Versand neuer Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte erforderlich

Kreis Ravensburg - Kreiswahlleiter Peter Hagg informiert, dass im Wahlkreis 294 Ravensburg von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden versehentlich die falschen Stimmzettelschablonen an blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ausgeliefert wurden. Die versendeten Stimmzettelschablonen sehen die falschen Abstände zwischen den Stimmabgabefeldern vor, sodass bei Verwendung der Schablonen eine eindeutige Zuordnung der Stimmabgabe nicht gewährleistet ist. Alle Betroffenen werden persönlich informiert und ihnen wird eine neue Stimmzettelschablone zur Verfügung gestellt. Kreiswahlleiter Peter Hagg bittet die Betroffenen darum, bei der Stimmabgabe nur die neu übersandten Stimmzettelschablonen zu verwenden.

Sofern Betroffene bereits per Briefwahl abgestimmt haben, sollten diese sich schnellstmöglich bei ihren Wohnortgemeinden melden und neue Briefwahlunterlagen beantragen. Der bereits erteilte und mit dem Stimmzettelumschlag schon zurückgesandte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, womit ausgeschlossen wird, dass die Stimmabgabe zweimal erfolgen kann. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist längstens bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, bei den Gemeinden möglich. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 2021, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angeführten Stelle eingegangen sein. Kreiswahlleiter Peter Hagg weist deshalb darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen auch persönlich bei den Wahlämtern der Gemeinde beantragt werden können und dort vor Ort auch sogleich die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgen kann.

Pressedienst Nr. 289
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Ravensburg, den 21.09.2021
(Erstellt am 21. September 2021)

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