Änderungen bei der Kfz-Zulassung seit 1. Januar

Kreis Ravensburg – Seit dem 1. Januar sind wichtige Änderungen bei der Kfz-Zulassung in Kraft getreten. Die erste Stufe der Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) wurde auf den Weg gebracht und ermöglicht nun eine online Abmeldung von Fahrzeugen.

Die Umsetzung der zwei weiteren Stufen erfolgt ab dem 1. Januar 2016 und sieht die internetbasierte Wiederzulassung von Fahrzeugen und Adressänderungen (Stufe zwei) sowie allgemeine online-Fahrzeugzulassungen (Stufe drei) vor.
In Vorbereitung der online-Umstellung werden von den Zulassungsbehörden künftig nur noch Kennzeichen mit Zulassungsplaketten in Klebeausführung mit einem Sicherheitscode ausgegeben. Auch die Fahrzeugscheine enthalten einen Sicherheitscode. Für eine erfolgreiche online Abmeldung werden beide Codes benötigt. Die rechtwirksame Abmeldung erfolgt erst mit der abschließenden Bearbeitung durch die Zulassungsstelle, unabhängig davon, welches Datum für die Abmeldung eingetragen wurde. Daneben können Fahrzeuge nach wie vor direkt bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden, so das Landratsamt.
 
Eine weitere Änderung ermöglicht Fahrzeughaltern ihr bisheriges Kennzeichen beizubehalten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz und den Standort ihres noch zugelassenen Fahrzeugs in einen anderen Kreis verlegen. Bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde muss jedoch die Änderung der Anschrift beantragt werden.
 
Ebenfalls neu ist, dass künftig Kennzeichenschilder, auf denen noch Halteringe angebracht sind, nicht mehr gestempelt werden. Stattdessen muss der Fahrzeughalter neue Kennzeichenschilder ohne Halteringe prägen lassen.
 
Alle Informationen zu den Änderungen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden unter www.landkreis-ravensburg.de.


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Ravensburg,  den 13.01.2015

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