Ab 1. Oktober: Fahrzeug online zulassen und direkt losfahren

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können Fahrzeuge online zulassen und anschließend sofort losfahren!

Fahrzeughaltende müssen nicht mehr warten bis die Fahrzeugpapiere und Plaketten per Post zugehen, sondern können direkt nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Die Nummernschilder können nach der digitalen Zulassung zunächst ohne amtliche Plakette am Fahrzeug angebracht. Anstatt der amtlichen Plakette wird der am Ende des Zulassungsvorgangs gedruckte vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar ins Fahrzeug gelegt. Der Zulassungsnachweis ersetzt für zehn Tage die amtliche Plakette. Die Fahrzeugpapiere/Plaketten werden innerhalb von 10 Tagen von der Zulassungsstelle per Post übermittelt. Die rechtliche Grundlage wurde durch die ab 1. September geltende neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums geschaffen.

 Überblick: Digitale Zulassungsvorgänge ab 1. Oktober:
  • Abmeldung/Außerbetriebsetzung
  • Umschreibung (Halter und/oder Wohnsitzwechsel)
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Anmeldung eines Neuwagens
  • Tageszulassung
  • Ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen (außer bei erstmaliger Zuteilung), Saisonkennzeichen)
So funktioniert i-Kfz:

Juristische Personen:
Künftig können auch juristische Personen wie Autohäuser, Flottenbetreibende und Zulassungsdienstleister Zulassungen auf sich selbst und andere Personen direkt online abwickeln. Neu ist ebenfalls, dass sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr für die Nutzung der Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt registrieren können.

 Die digitalen Zulassungsvorgänge sind ab 01.10. im Bürgerportal verfügbar

(Erstellt am 01. September 2023)

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(Pressesprecherin)

Frau Birk
(stv. Pressesprecherin)