FAKT II

FAKT (Förderung – Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) setzt die in den 1990er Jahren in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fort. FAKT hebt sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz ab.
Ziele sind der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft; der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität und die Förderung der artgerechten Tierhaltung.

FAKT-Förderantrag 2024

Sie können den FAKT II-Förderantrag für das Antragsjahr 2024 über das FIONA-System noch bis zum 15. Februar 2024 stellen.

Sie brauchen nur dann einen FAKT-Förderantrag, wenn Sie

  • in eine neue FAKT-Maßnahme einsteigen möchten (Neuantrag)
  • einjährige Maßnahmen (Tierwohlmaßnahmen aus dem Bereich G) durchführen, da es sich auch hier um Neuanträge handelt,
  • eine vorhandene FAKT-Verpflichtung erhöhen möchten (Erweiterungsantrag),
  • von einer vorhandenen Verpflichtung in eine höherwertige Maßnahme umsteigen möchten (Umstiegsantrag).

Mit dem FAKT-Förderantrag legt man die Verpflichtung für die Folgejahre fest. Vorhandene mehrjährige Verpflichtungen aus 2023 gelten weiter. Mit dem Gemeinsamen Antrag, den Sie jährlich bis 15. Mai stellen müssen, beantragen Sie dann die (jährliche) Auszahlung der FAKT-Maßnahmen. 

Weiterführende Informationen und Downloads zu FAKT

Umstieg in höherwertigere FAKT-Teilmaßnahme

Zum Umstieg in eine höherwertigere Teilmaßnahme müssen Sie das Formular „FAKT – Umstieg in die höherwertige Teilmaßnahme“ beim Landwirtschaftsamt einreichen. Bei einem derartigen Umstieg endet die bestehende Verpflichtung vorzeitig und man begründet - beim Umstieg zum Antragsjahr 2021 - eine neue zweijährige Verpflichtung. Darüber hinaus ist ein Umstieg von FAKT in eine höherwertigere LPR-Maßnahme möglich. Auch in diesem Fall muss die niederwertigere FAKT-Verpflichtung.

Übertragung von FAKT-Teilmaßnahmenumfängen

Die Übertragung von FAKT-Teilmaßnahmenumfängen auf ein anderes Unternehmen ist nur zusammen mit der entsprechenden Fläche, Baum- oder Tierzahl möglich. Der/die Übernehmer/in erklärt sich dazu bereit, die Auflagen/Verpflichtungen für den übertragenen Teilmaßnahmenumfang entsprechend einzuhalten und die Teilmaßnahme im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich zu beantragen.

Die Übertragungsmeldung von FAKT-Teilmaßnahmenumfängen sollten Sie möglichst mit dem Gemeinsamen Antrag beim Landwirtschaftsamt einreichen.

G1 - Weidetagebuch

Beantragen Sie die Maßnahme G1 „Sommerweideprämie“, so müssen sie als Nachweis der Weidetage das so genannte „Weidetagebuch“ (mit Anlagen) führen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, dieses bereits nach Erstellung des Gemeinsamen Antrags direkt aus FIONA auszudrucken. Im Weidetagebuch müssen Sie insbesondere die beweideten Schläge sowie die Tiere der beantragten Weidegruppen, welche nicht am täglichen Weidegang teilnehmen, unter Angabe des Grundes (zum Beispiel Tierarztbesuch, Abkalbung, Starkregen etc.) dokumentieren.

Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie das vorgedruckte Weidetagebuch aus FIONA (bei "Drucken"). Die Vorlage des vollständigen Weidetagebuchs (mit Anlagen – Liste Flächen, Liste Mutterkühe, Liste Pensionsrinder) sollten Sie bis zum ersten Werktag nach dem 1. November des Antragsjahres beim zuständigen Landwirtschaftsamt abgeben.

B 1.2 – Aufzeichnungen zur Grünlandmaßnahme

Bei der FAKT- Maßnahme B 1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha DGL müssen Sie schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen Dauergrünlandflächen des Betriebes durchführen

Die Maßnahme B 1.2 müssen Sie während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche durchführen.

B 3.1 und 3.2 - Aufzeichnungen zu den Grünlandmaßnahmen

Bei den FAKT- Maßnahmen FAKT – B 3.1 und 3.2 Artenreiches Dauergrünland mit 4 beziehungsweise 6 Kennarten müssen Sie schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Schnittzeitpunkten durchführen.

Formular: FAKT B3.1 und B3.2 - Aufzeichnungen zu den Grünlandmaßnahmen (16 KB)

Wichtiger Hinweis: Es müssen auf der beantragten Fläche mindestens 4 beziehungsweise 6 Kennarten aus einem Katalog von 30 Kräuterarten vorkommen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten für eine mögliche Terminvereinbarung finden Sie untenstehend in der Kontaktbox.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Raueneggstraße 1/1
Ravensburg

Frau Geßler

Tel.: 0751 85-6150
Fax: 0751 85-776150
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