FAKT
FAKT (Förderung – Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) setzt die in den 1990er Jahren in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fort. FAKT hebt sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz ab.
Ziele sind der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft; der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität und die Förderung der artgerechten Tierhaltung.
FAKT II (2023)
FAKT II - Förderantrag
Mit der Agrarreform 2023 beginnen auch alle FAKT-Maßnahmen neu zu laufen. Es gibt neue und veränderte Maßnahmen. Wer an FAKT II teilnehmen möchte, muss zwingend im Zeitraum vom 08.12.2022 bis 31.01.2023 einen Förderantrag stellen (bisher FAKT-Vorantrag). Sie stellen den Förderantrag über FIONA. Im zugehörigen Förderbescheid wird der jeweilige Verpflichtungsumfang und die Laufzeit festgelegt.
Die möglichen Maßnahmen finden Sie in der FAKT-II-Broschüre. In der Kombinationstabelle sind nicht nur die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener FAKT-Maßnahmen aufgeführt, sondern auch die möglichen Kombinationen mit den neuen freiwilligen Ökoregelungen der 1. Säule.
Downloads
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) - Informationen und Erläuterungen einschließlich Antragsverfahren (1,3 MB) (1,2 MB)
- Präsentation FAKT II für Förderantrag 2023 (3,7 MB)
- FAKT II - Kombinationstabelle (259 KB)
- FAKT II und Öko-Regelung 5 - Kennartenliste für artenreiches Grünland (6,8 MB)
- Information zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II (3,9 MB)
FAKT (bis Ende 2022)
Downloads
- Ackerbauliche Massnahmen in FAKT (3,6 MB)
- FAKT - Kombinationstabelle 2022 (555 KB)
- FAKT - Uebersicht Maßnahmen 2022 (123 KB)