Gebäudeaufnahmen

Woher weiß ein Navigationsgerät, wo ein neues Gebäude errichtet wurde?
Erst dann, wenn ein neues Haus im Liegenschaftskataster erfasst ist, gelangt dessen Adresse in die Navigationsgeräte, zu Rettungsdiensten etc.
Das ist nur ein Grund, weswegen das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (VF) neu errichtete Gebäude im Liegenschaftskataster so erfassen und darstellen muss, wie sie gebaut wurden. Ein Vergleich mit der Planung/Baugenehmigung findet nicht statt.
Bauherren/Bauherrinnen müssen in der Regel die Fertigstellung dem Vermessungs- und Flurneuordnungsamt anzeigen.

Voraussetzungen

Neue oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude müssen für das Liegenschaftskataster erfasst werden.
Die Gebäudeaufnahme kann beantragt werden. Zugleich ist aber das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt berechtigt „von Amts wegen“ tätig zu werden.
Die zuständigen Personen vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt sind gemäß Vermessungsgesetz berechtigt, die betroffenen Flurstücke zu betreten.

Ablauf

Die Grundstückeigentümer/innen erhalten eine Ankündigung, wann ein Team des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes das Gebäude aufnimmt.
Ein Team vermisst das Gebäude vor Ort. Die Anwesenheit der Eigentümer/innen ist nicht notwendig.
Das Gebäude wird in das Liegenschaftskataster aufgenommen.
Die Grundstückseigentümer/innen erhalten eine Übersichtskarte, eventuell weitere Dokumente und einen Gebührenbescheid.

Kosten

Da es sich um eine öffentliche Leistung im Interesse des Flurstückseigentümers/der Flurstückseigentümerin handelt, entstehen für die Gebäudeaufnahme Gebühren gemäß der Landesgebührenordnung (LGebO).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Herstellungskosten des Gebäudes.

Ergänzende Hinweise / Sonstiges

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Vermessung- und Flurneuordnungsamt
Vermessung 1 und Vermessung 2
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Friedhofstraße 3
Ravensburg

Herr Kempter (V1)
Tel.: 0751 85-4429
Fax: 0751 85-774429
Mail: a.kempter@rv.de

Herr Strobel (V2)
Tel.: 0751 85-4469
Fax: 0751 85-774469
Mail: c.strobel@rv.de