Oldtimerkennzeichen
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen wurden. Es kommt hier auf das Erstzulassungsdatum an.
Es gibt historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H" für „historisch“. Es ist eine Kombination aus Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen möglich.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Oldtimerabnahme nach § 23 StVZO
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Aktuelle Kennzeichenschilder
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Wichtige Hinweise
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren,
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs,
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist.
Historische Fahrzeuge mit entsprechendem H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Achtung:
Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.