Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiedergefunden? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- Zusätzlich bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie bei zugelassenen Fahrzeugen: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Für eine gegebenenfalls erforderliche eidesstattliche Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 31,00 Euro an.
Wichtige Hinweise
- Bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei erforderlich.
- Bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
- Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) dem Kraftfahrt-Bundesamt. Dies wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.
Formulare
Formular Verlusterklärung (86 KB)