FAQ zur Abfallentsorgung

Was muss ich bei einem Eigentumswechsel beachten und was geschieht mit den Tonnen?

Bei einem Eigentumswechsel müssen Sie das Bürgerbüro schriftlich darüber informieren. Sie müssen uns die Verkäufer-, Käuferdaten, das Datum des Eigentumsübergangs und die Objektanschrift melden. Wir übertragen die Behälter dem neuen Eigentümer/der neuen Eigentümerin. Sie können uns den Eigentümerwechsel auch online über das Bürgerportal mitteilen. Die Tonne verbleibt am bestehenden Objekt.

Wie funktionieren Behältergemeinschaften?

Bewohner/innen kleinerer Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder angrenzender Grundstücke können sich bei Restmülltonne, Biotonne, Papiertonne und/oder Gelber Tonne zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Für diese Behältergemeinschaften müssen Sie eine/n Haus- oder Wohnungseigentümer/in oder Hausverwalter/in als Verantwortliche/n benennen. Mit diesem/dieser Verantwortlichen rechnet das Landratsamt die Gebühren ab.

Auchtung: Sie müssen Behältergemeinschaften bei Rest- und Biomülltonnen beim Landratsamt beantragen. Das Landratsamt muss dies genehmigen.

Wie setzt sich die Gebühr des Endabrechnungsbescheids zusammen?

Die Gesamtgebühr besteht aus der Behältergebühr (Jahresgebühr), gegebenenfalls der Behälteränderungsgebühr und den Leerungsgebühren. Dabei berücksichtigt man die Leerungen, die Sie tatsächlich genutzt haben. Die Vorauszahlung für das nächste Jahr geht von der Anzahl dieser Leerungen aus. Dieses Verfahren können Sie mit den Abschlagszahlungen an ein Energieversorgungsunternehmen vergleichen. Pro Jahr müssen Sie jedoch mindestens 8 Leerungen bezahlen, auch wenn Sie weniger genutzt haben.

Warum hat mein Nachbar/meine Nachbarin seinen/ihren Gebührenbescheid bereits erhalten und ich noch nicht?

Das kann beispielsweise daran liegen, dass man einen Änderungswunsch zu einem Behälter erst noch umsetzen muss und das Landratsamt dadurch den Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.

Wenn es zum Beispiel eine Behältergemeinschaft gibt, erhält nur der Vorstand der Behältergemeinschaft den Gebührenbescheid. Denn dieser ist der Zahlungspflichtige. Grundsätzlich erhält immer der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin den Gebührenbescheid.

Kann der Gebührenbescheid direkt dem Mieter/der Mieterin zugehen?

Nein, Gebührenschuldner/in ist der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin. Die Müllgebühren kann man aber über die Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter/der Mieterin abrechnen.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Gebührenbescheid habe?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Service-Hotline Gebührenbescheid“ des Landratsamtes beantworten Ihre Fragen unter der Telefonnummer 0751 85-2360. Hierzu brauchen Sie Ihre Objektnummer.

Fragen per E-Mail können Sie an abfallgeb@rv.de richten.

Wichtig: Die Städte und Gemeinden geben keine Auskünfte zum Gebührenbescheid.

Was muss ich beim Tod des Eigentümers/der Eigentümerin beachten?

Beim Tod des Eigentümers/der Eigentümerin müssen Sie das Bürgerbüro schriftlich darüber informieren. Sie müssen dabei die Erben und Erbinnen mitteilen und eine Sterbeurkunde übersenden.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Abfallwirtschaft
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-2345
Fax : 0751 85-772345
Mail: buergerbuero-ab@rv.de