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Tageszulassung

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug nur für einen Tag zulassen? Hier finden Sie Informationen zur Tageszulassung.

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Was wir von Ihnen brauchen

Gebühren

Die Gebühren für eine Tageszulassung vor Ort liegen zwischen 46,80 Euro und 50,60. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.

Die Gebühren für eine Tageszulassung über i-Kfz liegen bei 22,15 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an. Bitte beachten Sie, dass Sie über i-Kfz nur eine „Standard Tageszulassung“ mit vorliegender Zulassungsbescheinigung Teil II durchführen können und Sie zudem die Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe Rubrik „Online Kfz-Zulassung“). Obwohl die Voraussetzungen vorliegen, kann es technisch möglich sein, dass Sie die Tageszulassung vor Ort durchführen müssen.

Hinweis: Falls Sie Kennzeichenschilder benötigen, fallen für diese zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

  • Es muss sich um ein fabrikneues Fahrzeug ohne bisherige Zulassung handeln. Sobald ein Fahrzeug bereits in Deutschland oder im Ausland zugelassen war, ist keine Tageszulassung in dem Sinne möglich. Es gelten dann die entsprechenden Rubriken der Umschreibung oder Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland.
  • Sie benötigen keine Abstempelung der Kennzeichenschilder. Sie müssen daher nur Kennzeichenschilder drucken, wenn Sie tatsächlich mit dem Fahrzeug fahren möchten.
  • Das Fahrzeug gilt nach Ablauf des Tages automatisch als außer Betrieb gesetzt. Sie können das Fahrzeug erst am nächsten Tag auf eine andere Person umschreiben. Sie können das Kennzeichen erst am nächsten Tag für ein anderes Fahrzeug verwenden.
  • Das Fahrzeug darf für den Tag der Tageszulassung mit ungestempelten Kennzeichen in Deutschland am Verkehr teilnehmen. Dabei müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis der Zulassungsbehörde von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Fahrten in das Ausland sind nicht möglich.

Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.

Formulare

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