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Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie ein Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug, das aus dem Ausland eingeführt wurde, zum ersten Mal in Deutschland zulassen möchten.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Ausländische Zulassungspapiere (Teil I und Teil II).
    Sofern es sich um ein Neufahrzeug ohne bisherige Zulassungsdokumente handelt, ist eine Bescheinigung des Herstellers erforderlich, dass noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden. 
  • Gegebenenfalls EU-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Neufahrzeugen ist dies Pflicht)
  • Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung, ausgenommen das Fahrzeug ist jünger als 3 Jahre. Abweichende Regelung für Taxi, Selbstfahrer-Mietfahrzeug etc. möglich.
  • Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten eines/einer amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer mit persönlicher Unterschrift des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung: Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Umsatzsteuererklärung für Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als sechs Monate zurückliegt und deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts (bei Fahrzeug aus Nicht-EU-Ländern (sogenannte Drittländer))
  • In der Regel ist eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zur Identifizierung notwendig
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühren für eine Zulassung vor Ort liegen zwischen 30,60 Euro und 70,40 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.

Eine Zulassung über i-Kfz ist nicht möglich.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.

Formulare

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