Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur sehr eingeschränkt möglich (siehe untenstehende abschließende Auflistung). Die Kfz-Zulassungsbehörde muss Ihnen für diesen Zweck vorab ein Kennzeichen zuteilen. Bitte stimmen Sie sich dazu mit der Kfz-Zulassungsbehörde ab.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug in zugelassenem Zustand verkaufen möchten oder bereits verkauft haben, sind Sie zunächst auch nach dem Verkauf noch als Fahrzeughalter/in bei der Zulassungsbehörde registriert. Sie müssen die Zulassungsbehörde umgehend über den Verkauf informieren. Verwenden Sie dafür untenstehendes Formular.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Gegebenenfalls Kfz-Kennzeichen (Schilder)
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Die Gebühren liegen bei 2,60 Euro.
Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Wichtige Hinweise
Mit ungestempelten Kennzeichen sind nur folgende Fahrten in Zusammenhang mit einem Zulassungsverfahren im Landkreis Ravensburg und den angrenzenden Stadt-/ Landkreisen (Biberach, Bodenseekreis, Lindau, Memmingen, Oberallgäu und Sigmaringen) zulässig:
- Fahrten zu einer unserer Zulassungsstellen (Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg und Wangen im Allgäu), zum Beispiel zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
- Fahrten zur Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder zu einer Reparaturwerkstatt.
- Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs oder wenn die Zulassung nicht zustande gekommen ist.
- Es ist jeweils die kürzeste, direkte Anfahrtstrecke zu wählen. Nicht gestattet sind Fahrten oder Umwege zu privaten Zwecken (zum Beispiel Transport, Einkauf, Lokal).
Auch für diese Fahrten muss zwingend ein Versicherungsschutz bestehen. Hierzu benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer). Den Umfang des Versicherungsschutzes vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko).
Formulare
- Formular Veräußerungsanzeige (78 KB)