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Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)

Online Kfz-Zulassung

Online Kfz-Abmeldung

Online Leasingbriefauskunft

Online Wunschkennzeichen reservieren

Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)

  • Die Voraussetzungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) finden Sie direkt unter dem jeweiligen i-Kfz-Link (Button „Online Kfz-Zulassung“ oder „Online Kfz-Abmeldung“) oder auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
  • Wenn beim i-Kfz-Vorgang eine Fehlermeldung auftritt, wenden Sie sich bitte mit folgenden Angaben an buergerbuero@rv.de:
    - Amtliches Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs beziehungsweise Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    - Foto der Fahrzeugpapiere
    - gegebenenfalls Foto des Kennzeichenschilds oder der Kennzeichenschilder
    - Screenshot der auftretenden Fehlermeldung
  • Großkundenschnittstelle (GKS)
    Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (zum Beispiel Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister) können sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Großkundenschnittstelle (GKS) registrieren. Über die GKS können die registrierten Großkunden Zulassungsvorgänge für sich selbst sowie andere Personen abwickeln. Weitere Informationen zur GKS sind auf dieser Website des KBA bereitgestellt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Kraftfahrt-Bundesamt unter folgender Mailadresse: gks-anwenderbetreuung@kba.de.

Digitaler Fahrzeugschein

Der Digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ aus Papier, die die Bürgerinnen und Bürger in der i-Kfz-App bekommen.

Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen können sich den Digitalen Fahrzeugschein entweder mithilfe der eID‑Funktion oder wenn sie einen QR-Code in der App scannen, ausstellen lassen.

Ab sofort kann man den QR-Code direkt im Rahmen der Zulassung vor Ort oder auch bei der Online-Zulassung ausstellen. Darüber hinaus können Sie jederzeit den QR-Code zu einem späteren Zeitpunkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde anfordern. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zum Digitalen Fahrzeugschein einen eigenständigen Online-Auftritt bereitgestellt. Informationen zur i-Kfz App, dem Support für diese App sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Zentral zuständig für den Digitalen Fahrzeugschein ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Bundesoberbehörde. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an +49 30 2598 4450 oder per E-Mail an i-Kfz@support.bdr.de.

Online Leasingbriefauskunft beantragen

Hier können Sie kostenlos einsehen, ob Ihr Leasingbrief bereits bei der Zulassungsbehörde für eine Zulassung/Umschreibung eingegangen ist.

Wichtige Hinweise:
Es ist in der Leasingbriefauskunft nicht ersichtlich, an welchem Standort der Leasingbrief eingegangen ist. In der Regel wird der Leasingbrief an den von Ihnen angegebenen Standort verschickt. Setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Fahrzeugzulassung an einem anderen Standort wünschen.

Wenn der Leasingbrief bereits an die Leasingbank zurückgeschickt wurde (z. B. wegen Überschreitens der Frist), ist kein separater Hinweis im System ersichtlich. Bitte beantragen Sie den Leasingbrief dann neu.

Online Wunschkennzeichen reservieren

siehe Rubrik Wunschkennzeichen

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