Geflügelpestvirus im Landkreis Ravensburg nachgewiesen - Stallpflicht für Hausgeflügel in gefährdeten Städten und Gemeinden

Kreis Ravensburg – Am 8. März wurde ein Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg bestätigt. Am Rohrsee in der Stadt Bad Wurzach ist eine Graugans an dem hochansteckenden Virus gestorben. Das ergab die Untersuchung am Diagnostikzentrum des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes in Aulendorf. Das Landratsamt hat ab dem 9. März 2023 eine Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet, damit sich die Seuche nicht ausbreitet. Die Tiere müssen daher im Stall bleiben oder dürfen allenfalls unter dichten Schutznetzen ins Freie. Betroffen sind die Städte Bad Wurzach, Bad Waldsee (begrenzt auf die Teilorte Bad Waldsee Stadt, Mittelurbach und Haisterkirch) und Leutkirch (begrenzt auf die Teilorte Herlazhofen, Gebrazhofen, Wuchzenhofen, Diepoldshofen, Leutkirch-Stadt und Reichenhofen) sowie die Gemeinden Kißlegg, Wolfegg, Bergatreute. Die Stallpflicht in diesen Städten und Gemeinden endet am 31. März 2023, sofern sich das Seuchengeschehen nicht weiter ausbreitet.

In Baden-Württemberg ist seit Anfang des Jahres bereits in mehreren Landkreisen die Geflügelpest ausgebrochen. Es ist daher sehr wichtig, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das gilt auch für kleinere Geflügelhaltende. Seit Januar gilt dazu eine landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Diese können Sie hier nachlesen: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit.Wenn Sie Wasservögel und Greifvögel tot oder krank auffinden, müssen Sie das dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg melden. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen.

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie hat ihren natürlichen Wirt in wildlebenden Wasservögeln. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich Menschen anstecken. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de

Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltenden:

Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen, auch mit nur wenigen Tieren, müssen Sie dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg melden. Sie sind verpflichtet, die Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.rv.de

Kontakt Landkreis Ravensburg: 
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Tel. 0751 855410
Mail vet@rv.de
Web: www.rv.de

Pressedienst Nr. 28
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88212 Ravensburg
Ravensburg, den 08.03.2023
(erstellt am 08. März 2023)

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