Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel
Hier finden Sie Informationen zur Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs, das vorher in einem anderen Landkreis und auf einen anderen Fahrzeughalter/eine andere Fahrzeughalterin zugelassen war.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,259 KB) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie neue Kennzeichen möchten: die bisherigen Kennzeichenschilder
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Die Gebühren für eine Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel vor Ort liegen zwischen 26,80 Euro und 49,40 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.
Die Gebühren für eine Umschreibung über i-Kfz liegen zwischen 17,56 Euro und 20,26 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an. Bitte beachten Sie, dass Sie die Voraussetzungen für eine Online-Umschreibung erfüllen müssen (siehe Reiter „Online Kfz-Zulassung“). Obwohl die Voraussetzungen vorliegen, kann es technisch möglich sein, dass Sie die Umschreibung vor Ort durchführen müssen.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.