Verlorene oder gestohlene Kennzeichen
Wenn Sie ein Kennzeichenschild oder beide Kennzeichenschilder verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde umkennzeichnen lassen.
Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und Sie bekommen ein neues
(Wunsch-)Kennzeichen zugeteilt.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Verlusterklärung des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Bei Diebstahl: es ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Diebstahlanzeige ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige