Verlorene oder gestohlene Kennzeichen

Wenn Sie ein Kennzeichenschild oder beide Kennzeichenschilder verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde umkennzeichnen lassen.

Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und Sie bekommen ein neues
(Wunsch-)Kennzeichen zugeteilt.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Verlusterklärung des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • Bei Diebstahl: es ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Diebstahlanzeige ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühr liegt bei 31,20 Euro.
Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.

Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von 8,90 Euro für den Umtausch des "alten Fahrzeugbriefes" in neue Papiere.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
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