Beschädigte Kennzeichen oder Plaketten ersetzen

Sie benötigen Ersatz, wenn Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar ist.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
  • Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 3,70 Euro und 6,10 Euro.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

Wichtige Hinweise

Dies gilt nicht bei gestohlenen oder verlorenen Kennzeichen. In diesen Fällen bitte die Rubrik „Verlorene oder gestohlene Kennzeichen“ beachten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
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