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Beschädigte Kennzeichen oder Plaketten ersetzen

Sie benötigen Ersatz, wenn Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist, eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar ist.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • gegebenenfalls vorhandene Plakettenreste
  • Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 3,70 Euro und 6,10 Euro.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

Wichtige Hinweise

  • Bitte bringen Sie gegebenenfalls vorhandene Plakettenreste mit, da wir ansonsten möglicherweise die Kennzeichenkombination sperren müssen und wir Ihnen ein neues (Wunsch-)Kennzeichen zuteilen müssen. Beachten Sie hierzu auch die Rubrik "Umkennzeichnung eines Kennzeichens".
  • Dies gilt nicht bei gestohlenen oder verlorenen Kennzeichen. In diesen Fällen bitte die Rubrik „Verlorene oder gestohlene Kennzeichen“ beachten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
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Kreishaus Wangen im Allgäu
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