Veräußerung eines Kraftfahrzeugs
Ihre Pflichten als Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin enden erst, wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben oder dieses auf eine andere Person umgeschrieben wurde.
Sofern Sie Ihr Fahrzeug in zugelassenem Zustand verkaufen/verschenken möchten oder bereits verkauft/verschenkt haben, sind Sie zunächst auch nach dem Verkauf noch als Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin bei der Zulassungsbehörde registriert. Sie müssen die Zulassungsbehörde umgehend über den Verkauf informieren. Bitte verwenden Sie dafür das Formular Veräußerungsanzeige (PDF,133 KB) und beachten Sie unbedingt die untenstehenden Hinweise.
Was wir von Ihnen brauchen
- Vollständiger Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Käufers/der Käuferin über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kennzeichenschilder und Hauptuntersuchungsbericht)
- Alternativ: Veräußerungsmitteilung (PDF,133 KB)
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Wichtige Hinweise
- Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.
- Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
- Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.