Veräußerung eines Kraftfahrzeugs

Ihre Pflichten als Fahrzeughalter/in enden erst, wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben oder dieses auf eine andere Person umgeschrieben wurde.

Sofern Sie Ihr Fahrzeug in zugelassenem Zustand verkaufen möchten oder bereits verkauft haben, sind Sie zunächst auch nach dem Verkauf noch als Fahrzeughalter/in bei der Zulassungsbehörde registriert. Sie müssen die Zulassungsbehörde umgehend über den Verkauf informieren. Verwenden Sie dafür untenstehendes Formular.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

Wichtige Hinweise

Wir empfehlen Ihnen:
  • Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.
  • Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
  • Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Formulare

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