Ausfuhrkennzeichen
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zusätzlich bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichen
- Zusätzlich bei ausländischen Fahrzeugen: die ausländischen Fahrzeugpapiere
- Kaufvertrag im Original oder Rechnung
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
Gebühren
Wichtige Hinweise
- Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen.
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
- Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.
Formulare
- Formular SEPA-Lastschriftmandat (259 KB)