Änderung der Papiere bei Adress- oder Namensänderung
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen von Angaben zum/zur Halter/in (Adresse oder Name) müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Dies gilt für auch für Geschäftsfahrzeuge bei einer Betriebsverlegung oder Umfirmierung.
Erforderliche Unterlagen
Änderung - Name:
- Geänderter Personalausweis, gegebenenfalls Heiratsurkunde des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende Seite
Änderung - Adresse:
- Geänderter Personalausweis, gegebenenfalls Meldebestätigung des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende Seite
Bitte beachten Sie:
Diese Angaben gelten nur, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Landkreis Ravensburg und auf Ihren Namen zugelassen ist und Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind. In allen anderen Fällen bitte die Rubrik „Umschreibung“ beachten.
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 11,10 Euro und 21,20 Euro.
Wichtige Hinweise
- Bei Adressänderung: Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt um- beziehungsweise angemeldet haben.
- Bei Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises ist die Änderung in den Fahrzeugpapieren auch per Post möglich. Verwenden Sie hierzu untenstehendes Formular.