Wunschkennzeichen
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- ein Altkennzeichen (SLG, ÜB oder WG) zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen während des Zulassungsvorgangs vor Ort beantragen oder sich dieses bereits vorab online aussuchen und reservieren.
Was wir von Ihnen brauchen
Gebühren
Wichtige Hinweise
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen und das Kennzeichen später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk und für denselben Fahrzeughalter/ dieselbe Fahrzeughalterin verwenden möchten, dann können Sie die Erkennungsnummer gegen eine Gebühr von 2,60 Euro für ein Jahr reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung erneut verwenden.
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes (aber noch nicht zugelassenes) Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
- Kennzeichen für Elektro-, Oldtimer- und Saison-Fahrzeuge benötigen je eine Stelle Platz zusätzlich für den Kennbuchstaben und den Betriebszeitraum. Insgesamt darf ein Kennzeichen inklusive Unterscheidungskennzeichen höchstens acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) umfassen.
Hinweis: Als Zulassungsbehörde versuchen wir, Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.