Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen

„Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“. Wer würde diesem Zitat des Philosophen Arthur Schopenhauer nicht zustimmen? Gesundheit ist ein hohes Gut – für jede/n Einzelne/n von uns, aber auch für uns alle als Bevölkerung. Neben der Bildung gilt Gesundheit inzwischen als wichtigster Standortfaktor, um die Herausforderungen des demographischen Wandels in einer alternden Gesellschaft zu bewältigen.
 
So hat das Gesundheitsamt zum Ziel, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen, sie zu erhalten und auch zu verbessern, um Krankheiten präventiv entgegenzuwirken. Wichtige Aufgaben sind dabei unter anderem der Infektionsschutz, die Hygienekontrolle oder das Durchführen von Reihenuntersuchungen.  
 
Unsere Unterstützungsangebote reichen von der Behinderten-, über die Impf-, bis zur HIV/Aids- Beratung. Dabei zeichnen wir uns durch die breit aufgestellten Kompetenzen unserer Mitarbeitenden aus. Die Nähe zu den Menschen vor Ort ist uns sehr wichtig.

Sachgebiete

Zentrale Dienste, Gesundheitsplanung und Recht

Die zentralen Dienste sind wichtig für die Verwaltung des Gesundheitsamts. Hier werden amtsinterne Angelegenheiten geplant und realisierbar gemacht. Dazu gehören zum Beispiel der Personalbereich oder die technische Ausstattung.

Die Heimaufsicht überwacht Pflegeheime und Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Es finden regelmäßige Heimbegehungen statt, um die Qualität der Heime sicherzustellen.

Amtsärztlicher Dienst und Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit

Der amts- und gerichtsärztliche Dienst wird tätig in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag von Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen und erstellt objektiv medizinische Gutachten.
Der versorgungsärztliche Dienst erstellt Gutachten zu Anträgen im Schwerbehindertenrecht (zum Beispiel die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und zum Grad der Behinderung) sowie im sozialen Entschädigungsrecht (zum Beispiel Opferentschädigung).

Allgemeiner Gesundheitsschutz, Hygiene und Infektionsprävention

Der Gesundheitsschutz umfasst Maßnahmen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Dafür überwachen und bewerten wir zum Beispiel gesetzliche Vorschriften zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern in medizinischen und nichtmedizinischen Einrichtungen, um Gefahren für die Gesundheit abzuwehren.

Kinder- und Jugendgesundheit

Für die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen unterstützen wir die Heranwachsenden, Eltern und auch Erzieher/innen oder Lehrer/innen durch verschiedene Beratungs- und Untersuchungsangebote (zum Beispiel Einschulungsuntersuchungen), damit alle Kinder gesund aufwachsen können.

Dienstleistungen

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Amtsleiterin
Frau Dr. Unger

Tel.: 0751 85-5300
Fax: 0751 85-5306
Mail: ge@rv.de