Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)
Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)
- Die Voraussetzungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) finden Sie direkt unter dem jeweiligen i-Kfz-Link (Button „Online Kfz-Zulassung“ oder „Online Kfz-Abmeldung“) oder auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
- Wenn beim i-Kfz-Vorgang eine Fehlermeldung auftritt, wenden Sie sich bitte mit folgenden Angaben an buergerbuero@rv.de:
- Amtliches Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs beziehungsweise Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Foto der Fahrzeugpapiere
- gegebenenfalls Foto des Kennzeichenschilds oder der Kennzeichenschilder
- Screenshot der auftretenden Fehlermeldung - Großkundenschnittstelle (GKS)
Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (zum Beispiel Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister) können sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Großkundenschnittstelle (GKS) registrieren. Über die GKS können die registrierten Großkunden Zulassungsvorgänge für sich selbst sowie andere Personen abwickeln. Weitere Informationen zur GKS sind auf dieser Website des KBA bereitgestellt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Kraftfahrt-Bundesamt unter folgender Mailadresse: gks-anwenderbetreuung@kba.de.
Digitaler Fahrzeugschein
Der Digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ aus Papier. In der aktuellen Ausbaustufe 1 können sich zunächst natürliche Personen über die „i-Kfz App“ mittels eID-Funktion und der dazugehörigen PIN (nur Personalausweis – kein Elster) die Zulassungsbescheinigung Teil I beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) digital herunterladen.
In der kommenden Ausbaustufe 2 werden Fachverfahren und Onlinedienste so weit ausgestattet sein, dass sie einen QR-Code erzeugen können, nachdem die Fahrzeugdaten im zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert sind. Damit können sich natürliche und juristische Personen die Zulassungsbescheinigung Teil I in die i-Kfz App laden. Hierfür ist keine Authentifizierung in der App notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Zulassungsbehörden aber noch keinen QR-Code aus dem Fachverfahren erstellen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zum Digitalen Fahrzeugschein einen eigenständigen Online-Auftritt bereitgestellt. Informationen zur i-Kfz App, dem Support für diese App sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Zentral zuständig für den Digitalen Fahrzeugschein ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Bundesoberbehörde. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an +49 30 2598 4450 oder per E-Mail an i-Kfz@support.bdr.de.
Online Leasingbriefauskunft beantragen
Hier können Sie kostenlos einsehen, ob Ihr Leasingbrief bereits bei der Zulassungsbehörde für eine Zulassung/Umschreibung eingegangen ist.
Wichtige Hinweise:
Es ist in der Leasingbriefauskunft nicht ersichtlich, an welchem Standort der Leasingbrief eingegangen ist. In der Regel wird der Leasingbrief an den von Ihnen angegebenen Standort verschickt. Setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Fahrzeugzulassung an einem anderen Standort wünschen.
Wenn der Leasingbrief bereits an die Leasingbank zurückgeschickt wurde (z. B. wegen Überschreitens der Frist), ist kein separater Hinweis im System ersichtlich. Bitte beantragen Sie den Leasingbrief dann neu.
Online Wunschkennzeichen reservieren
siehe Rubrik Wunschkennzeichen
