Verlängerung des Wasserentnahmeverbots im Landkreis Ravensburg bis 15. September 2025
Aufgrund der niedrigen Wasserstände im Landkreis wird das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis zum 15. September 2025 verlängert. Trotz vorübergehender Erholung der Wasserstände durch ergiebige Niederschläge in der zweiten Julihälfte hat sich die Situation wieder verschlechtert. Seit über einer Woche blieb der Regen aus, und die Pegelstände sind wieder rückläufig. Auch für die nahe Zukunft sind keine nennenswerten Niederschläge in Sicht, da lokale Gewitter für die Gewässer keine nachhaltige Erholung bewirken.
Die anhaltende Wasserarmut beeinträchtigt die Gewässerökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen und steigenden Temperaturen. Um eine weitere Verschärfung zu verhindern, bleibt die Entnahme von Wasser zu eigenen Zwecken aus Oberflächengewässern untersagt. Dies bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. September 2025. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert.
Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lagebericht-wassernutzung.
Pressedienst Nr. 124
Pressestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 13.08.2025
(erstellt am 13. August 2025)