Jugendamt sucht Gastfamilien für minderjährige Flüchtlinge

Kreis Ravensburg – Das Jugendamt des Landratsamts informiert am Donnerstag, 6. Oktober, um 19 Uhr in der Außenstelle Wangen, Liebigstraße 1 (Raum 306, 3. Stock) über das Thema Gastfamilien für minderjährige Flüchtlinge. Interessierte Familien erfahren hier, welche Erwartungen an sie gestellt werden. Die Veranstaltung richtet sich an Familien im herkömmlichen Sinne sowie an Paare, Alleinstehende oder Lebensgemeinschaften.

Die minderjährigen Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland kommen, sind überwiegend männliche Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Derzeit sind 188 sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) im Rahmen der Jugendhilfe im Landkreis untergebracht. Ihre oft belastenden Erfahrungen während der Flucht und vor allem das Fehlen der eigenen Familie machen das Ankommen in Deutschland für viele schwer. Daher stellt die Unterbringung in einer Gastfamilie eine gute Alternative zur Heimunterbringung dar. Zudem lernen die jungen Menschen die Gepflogenheiten des hiesigen Alltags und die deutsche Sprache besser kennen.
 
Um einigen der Jugendlichen so ein familiäres Umfeld bieten zu können, sucht das Jugendamt nun Menschen, die sich vorstellen können, einen Jugendlichen mit Fluchterfahrung bei sich aufzunehmen. Die Gastfamilien erhalten finanzielle Unterstützung im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflegesatzes sowie Qualifizierungsmaßnahmen. Sie werden unterstützt und begleitet von den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes und vom Amtsvormund des Jugendamtes.
 
Das Jugendamt bittet um rechtzeitige Anmeldung zum Infoabend unter Telefon 07522/9963740 oder per E-Mail an juwg@landkreis-ravensburg.de. Weitere Informationen erteilt das Jugendamt auch telefonisch unter der Nummer 07522/9963723.
 
 
Infobox
 
Gastfamilie:
Gastfamilien müssen keine Familien im herkömmlichen Sinne sein, um einen Jugendlichen bis zur Volljährigkeit zu begleiten. Auch Paare, Alleinstehende oder Lebensgemeinschaften sind als neue Bezugspersonen willkommen.
 
Aufenthaltsstatus:
Gastfamilien, die einen Jugendlichen bei sich aufnehmen, müssen sich darüber bewusst sein, dass bei der Ankunft noch offen ist, welchen Ausgang ein Asylverfahren nimmt und ob der junge Mensch ein Bleiberecht bekommt.
 
Residenzpflicht:
Minderjährige Flüchtlinge sind an die Residenzpflicht gebunden. Das vorübergehende Verlassen des beschränkten Aufenthaltsbereichs beispielsweise für Verwandtenbesuche oder Schulreisen kann auf Antrag des Vormunds erfolgen.



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Ravensburg, den 16.09.2016

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