Baugenehmigung im Außenbereich: Landratsamt überprüft naturschutzrechtliche Auflage

Kreis Ravensburg – Ein Bauvorhaben außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, im sogenannten Außenbereich, ist normalerweise die Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Genehmigung eines solchen Bauvorhabens aber möglich, zum Beispiel zum Bau landwirtschaftlicher Gebäude und Wohnungen.

Hinter diesen strengen Baugesetzen steht die Absicht des Gesetzgebers, eine allzu unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Ein Einfamilienhaus in idyllischer Lage am Waldesrand ist deshalb hierzulande nicht zulässig, wohl aber sogenannte „privilegierte“ Bauvorhaben. Dazu zählen vor allem die Wohn- und Betriebsgebäude von Landwirten. Aber auch diese müssen Auflagen erfüllen, wie zum Beispiel die Vorschrift, durch die Pflanzung einheimischer und standortgerechter Sträucher und Bäume das Bauvorhaben in das Landschaftsbild einzubinden.
 
Das Landratsamt Ravensburg hat unlängst alle genehmigten Bauvorhaben der letzten Jahre im Außenbereich entsprechend  überprüft.
Von insgesamt 838 überprüften Fällen war bei 481 Vorhaben die Bepflanzungsauflage erfüllt. Die restlichen Bauherren erhielten nun die amtliche Aufforderung, die vorgesehenen Bäume und Sträucher umgehend zu pflanzen.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt versucht immer, eine verträgliche Lösung für die jeweiligen Bauherren zu finden, schreibt die Kreisbehörde in ihrer Pressemitteilung. Der Schutz des Landschaftsbildes und die Erholungsfunktion unserer Landschaft sind es wert, sich für eine gute Eingrünung durch Bepflanzung der Bauvorhaben einzusetzen.


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Ravensburg, den 25.07.2013

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