Rotes Händlerkennzeichen
Die Zulassungsbehörde kann zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller/innen, Kraftfahrzeugteilehersteller/innen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler/innen rote Kennzeichen zuteilen - befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung.
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Code)
- Aktuelle Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz)
- Führerschein des/der Gewerbetreibenden
- Nachweis über Stellplätze
- Fotos von Gelände, Werbeschild, Briefkasten und Stellplätzen
- Schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
Gebühren
Wichtige Hinweise
- Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
- Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.
- Die Entscheidung über die Zuteilung liegt bei der Zulassungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite nur allgemeine Informationen dargestellt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden.
Insbesondere bei der Verlängerung/Neuerteilung können Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Führungszeugnisse erneut verlangt werden. Eventuell sind auch Anfragen bei anderen Behörden (Polizei, Kraftfahrt-Bundesamt) erforderlich. Diese können einige Zeit in Anspruch nehmen.