Rotes Händlerkennzeichen

Die Zulassungsbehörde kann zuverlässigen Kraftfahrzeughersteller/innen, Kraftfahrzeugteilehersteller/innen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler/innen rote Kennzeichen zuteilen - befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung.

Zugelassene Fahrten sind:
  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Code)
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz)
  • Führerschein des/der Gewerbetreibenden
  • Nachweis über Stellplätze
  • Fotos von Gelände, Werbeschild, Briefkasten und Stellplätzen
  • Schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende

Gebühren

Bei Antragstellung fällt eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro und bei Zuteilung des roten Kennzeichens noch einmal eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro an.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

  • Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
  • Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.
  • Die Entscheidung über die Zuteilung liegt bei der Zulassungsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite nur allgemeine Informationen dargestellt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Insbesondere bei der Verlängerung/Neuerteilung können Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Führungszeugnisse erneut verlangt werden. Eventuell sind auch Anfragen bei anderen Behörden (Polizei, Kraftfahrt-Bundesamt) erforderlich. Diese können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Formulare

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