Anträge auf ESF-Förderung bis zum 15. September 2022 möglich

Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), damit er die Beschäftigungslage verbessern kann.

In der Förderperiode 2021-2027 ist es das Ziel, auf regionaler Ebene die aktive Inklusion zu fördern. Dabei geht es im Kern darum, die Chancengleichheit zu verbessern sowie Nicht-Diskriminierung und aktive Teilhabe zu fördern. Auch die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen soll sich erhöhen. Hierbei soll der Schwerpunkt auf der Zielgruppe der erziehenden Frauen und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer zentraler Punkt sein.

Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte umsetzen möchten, können ihre Anträge bis zum 15. September 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können Sie unter https://zuma.l-bank.de/zuma herunterladen. Nur solche Anträge haben eine Chance auf Bewilligung, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen beträgt.

Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de/esf. Christian Oberem ist Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg, Telefon: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de.

Pressedienst Nr. 145
Pressestelle 
Friedenstraße 6 
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 08.08.2022 
(erstellt am 08. August 2022)

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