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Meldung vom 07. Mai 2013

Landkreis Ravensburg nimmt an Forschungsprojekt zur Erhebung des Betreuungsbedarfs von Eltern mit Kindern unter drei Jahren teil

Wie sollen Ihre Kinder betreut werden? Kreis Ravensburg – ab August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Um die dafür notwendigen Einrichtungen bedarfsgerecht auszubauen, müssen die Behörden aber zunächst einmal wissen, wie viele Eltern welche Form der Betreuung wünschen. Aus diesem Grund nimmt der Landkreis Ravensburg an einem entsprechenden Forschungsprojekt teil.

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
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Frau Zembrodt
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Frau Birk
(stv. Pressesprecherin)
Frau Moosherr 
(stv. Pressesprecherin)