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Begleitetes Fahren ab 17

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen.

Digitalen Führerschein BF 17 beantragen

Termin zu Führerschein-Themen vereinbaren

Achtung: Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein. Wir vernichten die Dokumente.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

Als Antragsteller oder Antragstellerin:
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie haben das erforderliche Mindestalter erreicht,
    • Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen (bei begleitetem Fahren ab 17: sobald Sie 16 Jahre und 6 Monate alt sind).
  • Sie haben die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten,
  • Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
    • Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.
Begleitperson:
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet,
  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine gültige EU/EWR- oder schweizerische Fahrerlaubnis der Klasse B,
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung,
  • Beiblätter begleitetes Fahren ab 17,
    • Einverständniserklärung (alle erziehungsberechtigen Personen müssen diese Erklärung unterschreiben),
    • Erklärung der Begleitperson (jede Begleitperson muss das einmal ausfüllen),
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Sehtest-Bescheinigung (eine Kopie reicht aus),
    • Der Test darf nicht älter als 2 Jahre alt sein,
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
    • Die Ausbildung muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten gedauert haben.
    • Wir brauchen keinen Nachweis, wenn Sie den Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt haben.
    • Eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht nicht aus.
  • Kopie des Führerscheins von jeder Begleitperson (Vorder- und Rückseite).
Bei begleitetem Fahren ab 17 (BF17) als Erweiterung zusätzlich:
  • Kopie des bisherigen Führerscheins.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen zwischen: 38,80 Euro und 39,60 Euro.
 
Die Antragsprüfung kostet eine Gebühr von 5,10 Euro. Die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes erheben die Gebühr je nach Abgabeort.
 
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, können Sie gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann man nicht für andere Dokumente ausdrucken. Wir benutzen das Foto, um Ihren Führerschein zu erstellen.

Wichtige Hinweise

Ab Antragsstellung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald Sie diese bestehen, haben Sie ein weiteres Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen. Können Sie die Frist nicht einhalten, wird die Theorieprüfung ungültig.
 
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1417
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de