Neue Eigenanteile in der Schülerbeförderung ab Januar 2023

Kreis Ravensburg – Ab Januar 2023 gelten neue Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg. Der bisherige monatliche Betrag erhöht sich je nach Stufe zwischen 1,30 Euro und 2,70 Euro. Grund hierfür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo). Denn die Höhe der Eigenanteile richtet sich nach dem Preis einer Schülermonatskarte für die Preisstufe 1 des bodo-Tarifs.

Für Schülerinnen und Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schülerinnen und Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil dann 21,10 Euro (bisher 19,80 Euro). Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 und für Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 33,80 Euro (bisher 31,60 Euro). Für alle anderen Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 42,20 Euro (bisher 39,50 Euro). Dieser Eigenanteil gilt auch, wenn die Schüler/innen nicht die nächstgelegene Schule besuchen.

Die Stabsstelle Nachhaltige Mobilität im Landratsamt weist auf Folgendes hin: Sie müssen den Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie bezahlen. Sie können die entsprechenden Befreiungsanträge bei den Schulen und den Schulträgern/Schulträgerinnen jeweils für ein Schuljahr stellen. Das Jobcenter erstattet hilfebedürftigen Familien auf Antrag die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen. Informationen hierzu bekommen Sie von den Schulträgern/Schulträgerinnen und vom Jobcenter des Landkreises unter Telefon 0751 85-8000.

Pressedienst Nr. 209
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Ravensburg, den 06.12.2022
(erstellt am 06. Dezember 2022)

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