Anträge auf ESF-Förderung bis zum 31. Mai 2024 möglich

Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2025 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage.
In der Förderperiode 2021-2027 liegt der Fokus auf regionaler Ebene auf der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.

Hierbei soll die Zielgruppe der erwachsenen Geflüchteten einen Schwerpunkt bilden.

Die Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener mit Schuldistanz sowie Schulabgänger mit und ohne Abschluss, welche beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden sollen, stellt einen weiteren Schwerpunkt dar.

Freie Träger, die entsprechende Projekte umsetzen möchten, können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen beträgt.

Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de , Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds.
Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de.

Pressedienst Nr. 45


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Ravensburg, den 05.04.2024
(erstellt am 05. April 2024)

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