Anträge auf ESF-Förderung bis zum 15. September 2022 möglich

Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage.

In der Förderperiode 2021-2027 ist es das Ziel, auf regionaler Ebene die aktive Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe zu fördern sowie die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen zu erhöhen. Hierbei soll der Fokus auf der Zielgruppe der erziehenden Frauen und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer Schwerpunkt sein.

Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte umsetzen möchten, können ihre Anträge bis zum 15. September 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen beträgt.

Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de/esf . Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de.

Pressedienst Nr. 112
Pressestelle 
Friedenstraße 6 
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 17.06.2022 
(erstellt am 17. Juni 2022)

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(stv. Pressesprecherin)