Sperrzeiten für Gülleausbringung auf Acker- und Grünland

Kreis Ravensburg – Am 1. November 2016 beginnt das Ausbringverbot für Gülle, Gärreste, separierte Gärreste und Geflügelmist auf Ackerland. Für Gülle auf Grünland gilt die Sperrfrist ab 15. November 2016. Die Sperrzeiten bestehen sowohl für Acker- als auch für Grünland bis einschließlich 31. Januar 2017.

Festmist von Rind, Pferd, Schaf oder Ziege kann ganzjährig ausgebracht werden. In Wasserschutzgebieten, die als Problem- und Sanierungsgebiete eingestuft sind, gelten gesonderte Termine. Hier beginnt auf Grünland die Sperrfrist bereits am 31. Oktober 2016.
Wie das Landwirtschaftsamt mitteilt, gilt für die Ausbringung von Düngern grundsätzlich, dass der Boden aufnahmefähig ist, also keine geschlossene Schneedecke mit mehr als fünf Zentimetern Schnee vorhanden ist. Außerdem darf der Boden weder wassergesättigt noch gefroren sein. Da die geplante Neufassung der Gülleverordnung bislang nicht rechtskräftig ist, gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.


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Ravensburg, den 11.10.2016

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