B196
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B zusätzlich Krafträder der Klasse A1 innerhalb Deutschlands führen.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
- Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.
- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter: 25 Jahre
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
- 4 mal 90 Minuten theoretische Ausbildung
- 5 mal 90 Minuten praktische Ausbildung
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Was wir von Ihnen brauchen
- Antrag auf Ersatzführerschein (Auflagenänderung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7b Fahrerlaubnis-Verordnung
- Kopie des aktuellen Führerscheins.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen beim erstmaligen Erwerb bei 28,60 Euro (Gebührenziffer 216).
Sie müssen zusätzliche Kosten in Höhe von 1,00 Euro (Gebührenziffer 126.2) für die Meldung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und 10,20 Euro (Gebührenziffer 202.7) für die Ausfertigung des Führerscheins bezahlen.
Die Prüfung des Antrages kostet 5,10 Euro (Gebührenziffer 201). Die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort erhebt die Gebühr.
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, können Sie ein biometrisches Lichtbild gegen eine Gebühr von 4,00 Euro an unserem Foto-Terminal erstellen. Wichtig: Dieses Foto können Sie nicht für andere Dokumente ausdrucken. Wir nutzen das Foto, um Ihren Führerschein zu erstellen.
Wichtige Hinweise
- Die Schlüsselzahl B196 ist ausschließlich im Inland gültig.
- Die Schlüsselzahl B196 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum
von 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis
Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW nicht übersteigen. - Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist kein Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1.
