Die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026 - 13. SGB II - Änderungsgesetz
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit dem 1. Juli 2026 und löst das Bürgergeld ab. Dadurch bringen wir Menschen effektiv und dauerhaft in Arbeit. Wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden und Hilfe brauchen, können Sie sich auf die Unterstützung verlassen.
Die Grundsicherung verfolgt dabei einen klaren Ansatz: Sie verbindet verlässliche Unterstützung mit einer stärkeren Ausrichtung auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Vermittlung, Beratung und Mitwirkung greifen künftig noch enger ineinander.
In der neuen Grundsicherung balanciert sich das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu aus und unser Sozialstaat wird gerecht und zukunftsfest gemacht. Klare Rechte und Pflichten haben für alle Beteiligten einen großen Wert, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.
Was ändert sich für Sie als Leistungsberechtigte - eine Zusammenfassung erhalten Sie hier:
Fragen und Antworten zur neuen Grundsicherung (PPTX,73 KB)
Die Änderungen ab 1. Juli 2026 auf einen Blick (PPTX,2,7 MB)
Jetzt Arbeit suchen und Beschäftigung aufnehmen
Infoblatt für Geflüchtete aus der Ukraine (PDF,245 KB)
Perspektive: Pflegeheld/in
Vortrag zu Einsatzfeldern, Entwicklungsmöglichkeiten und Qualifizierung in der Pflegeassistenz
Haben Sie Interesse an einem vielseitigen, krisensicheren Job, bei dem sich medizinisches Wissen mit sozialen Inhalten und ganz viel „Sinn“ verbinden lassen? Dann könnte die
Qualifizierung in der Pflegeassistenz das Richtige für Sie sein!
Erfahren Sie Näheres zu den unten stehenden Themen, über Ihre Ansprechpartnerinnen beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit:
- welche vielfältigen Einsatzfelder es für ausgebildete Pflegeassistentinnen und -assistenten gibt und wie sich der praktische Arbeitsalltag gestaltet,
- welche darauf aufbauenden Entwicklungspfade, Aufstiegsmöglichkeiten und Spezialisierungen es gibt,
- wie die Verdienstmöglichkeiten gestaltet sind,
- wie die Qualifizierung in der Pflegeassistenz abläuft und wie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur diese fördern können.
- Gabriela Schenk (Jobcenter Landkreis Ravensburg)
Telefon: 0751 85-8357, E-Mail: g.schenk@rv.de - Katharina Franken (Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg)
Telefon: 07541 309-43, E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de
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