Bescheinigungen und Gutachten

Im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (VF) erhalten Sie Bescheinigungen über Sachverhalte im Liegenschaftskataster. Dies sind unter anderem so genannte Gegenstandslosigkeitsbescheinigungen, die nötig sind, um bestehende Lasten auf Grundstücken zu löschen.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt erstellt vermessungstechnische Sachverständigengutachten bei Überbauten, Grenzunklarheiten und anderem

Voraussetzungen

Sie müssen darlegen können, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Dieses haben Sie zum Beispiel, wenn Sie Eigentümer/in des betroffenen Flurstückes sind oder im Auftrag der Eigentümer/innen tätig sind.

Ablauf

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Termin beauftragen.

Grundsätzlich benötigen wir zur Bearbeitung die Kennzahlen Ihres Flurstückes, wie zum Beispiel Gemarkung und Flurstücksnummer oder Adresse.

Sie erhalten die Bescheinigungen oder Gutachten gemeinsam mit der Rechnung zeitnah per E-Mail oder auf dem Postweg.

Kosten

Die Gebühren werden auf Basis der benötigten Zeit errechnet, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist.

Gerne teilen wir Ihnen im Vorfeld mit, wie hoch die entstehenden Gebühren sein werden.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Vermessung- und Flurneuordnungsamt
Baulandumlegungen
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Friedhofstraße 3
Ravensburg

Frau Schwarzat
Tel.: 0751 85-4481
Fax: 0751 85-774481
Mail: e.schwarzat@rv.de

Herr Maier
Tel: 0751 85-4477
Fax: 0751 85-774477
Mail: m.maier@rv.de