Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke im Land. Gemeinsam mit dem Grundbuch dient es der Sicherung des Eigentums und ermöglicht den Immobilienverkehr.
Seit der Landesvermessung im Jahre 1818 werden alle Veränderungen an den Flurstücken lückenlos dokumentiert und sind einsehbar.
Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in grafischer Form (Karten) oder als textlichen Nachweis benötigen Sie unter anderem für Baugesuche, Finanzierungen oder steuerliche Zwecke.
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Katasterauszug erhalten.

Voraussetzungen

Sie müssen darlegen können, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Dieses haben Sie zum Beispiel, wenn Sie Eigentümer/in des angefragten Flurstückes sind oder im Auftrag der Eigentümer/innen tätig sind.

Ablauf

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes und erhalten individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.

Eine Terminvereinbarung ist möglich und bei komplexeren Sachverhalten erwünscht, damit wir Sie bestmöglich beraten können.

Grundsätzlich benötigen wir zur Bearbeitung die Kennzahlen Ihres Flurstückes, wie zum Beispiel Gemarkung und Flurstücksnummer oder Adresse.

Beachten Sie: Privatpersonen dürfen nicht selbstständig im Liegenschaftskataster recherchieren.

Die Auszüge können in unterschiedlichen analogen und digitalen Formaten erstellt werden und Sie erhalten die Dokumente per E-Mail oder auf dem Postweg.

Kosten

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster entstehen gemäß der Landesgebührenordnung (LGebO) Gebühren. Darüber hinaus werden individuelle Anfragen zum Teil nach der erforderlichen Bearbeitungszeit abgerechnet.

Gerne teilen wir Ihnen im Vorfeld mit, wie hoch die entstehenden Gebühren sein werden.

Sie erhalten immer einen Gebührenbescheid, den Sie bequem per Überweisung innerhalb von 30 Tagen bezahlen.

Formular zur Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster:

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Vermessung- und Flurneuordnungsamt
Service
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Friedhofstraße 3
Ravensburg

Frau Schupp / Frau Hummler
Tel.: 0751 85-4518 oder -4519
Fax: 0751 85-4505
Mail: vfservice@rv.de