Kommunale Behindertenbeauftragte
Die Kommunale Behindertenbeauftragte (KBB) nimmt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (173 KB) im Landkreis Ravensburg ein. Sie wirkt auf eine gleichberechtigte, selbstverständliche sowie uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf in allen gesellschaftlichen Bereichen hin. Die Kommunale Behindertenbeauftragte handelt nach den Grundsätzen der Inklusion und Vielfalt – das sind die Leitbilder der UN-Konvention.
Auf der Grundlage von § 15 Absatz 1 des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) müssen alle Stadt- und Landkreise Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellen.
Zu den Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten gehören:
- die Beratung des Landkreises in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung,
- die Koordinierung der Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden (Beirat Inklusion),
- die Funktion eines Ombudsmannes,
- die Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Die Kommunale Behindertenbeauftragte ist zuständig für Angelegenheiten, die Menschen mit Unterstützungsbedarf im Landkreis Ravensburg betreffen. Durch den Kontakt zu Menschen mit Beeinträchtigung und deren Angehörigen sowie zu Verbänden und Organisationen erhält sie Informationen, welche Probleme und Erwartungen bestehen. Darüber hinaus informiert und berät die Kommunale Behindertenbeauftragte innerhalb der Sozialverwaltung über die besonderen Bedürfnisse und Belange von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Kommunale Behindertenbeauftrage nimmt dadurch eine wichtige Verbindungs-Funktion ein.
Haben Sie Fragen, Probleme oder Anregungen zu Themen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf betreffen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu unserer Kommunalen Behindertenbeauftragten auf.
Downloads
gesetzliche Grundlagen
Jahresberichte
- Jahresbericht 2020 (732 KB)
- Jahresbericht 2021 (1,1 MB)
- Jahresbericht 2022 (557 KB)