Einstellungsuntersuchung für Beamtenbewerber
Nach den Regelungen einer zwischen dem Land und der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie dem Landkreistag Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarung sollen die ärztlichen Untersuchungen und die Ausstellungen der "Ärztlichen Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis nur von Ärzten erfolgen, mit denen oder deren Berufsausübungsgemeinschaften zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Link des Landesgesundheitsamtes.