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Aktuelle Informationen

Ernährungsnotfallvorsorge

Täglich stehen wir in Deutschland vor gut gefüllten Supermarktregalen mit einer üppigen Auswahl an Lebensmitteln. Doch die Krisen der letzten Jahre – sei es die COVID-19-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine – haben uns gezeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Wirkliche Versorgungsengpässe sind uns zwar erspart geblieben, aber Lieferschwierigkeiten haben auch wir alle deutlich zu spüren bekommen.

Erfahren Sie hier, wie Sie sich selbst durch einen privaten Lebensmittelnotvorrat in möglichen Krisensituationen schützen können. Wie sorgt der Staat vor und wie ergänzen sich staatliche Vorratshaltung und die private Vorsorge?

Frauen im Ländlichen Raum werden mit dem IMF-Förderprogramm unterstützt

Mit dem Förderprogramm, Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘ (IMF) unter-stützt das Ministerium Ländlicher Raum Kleinstunternehmerinnen, die eine Marktnische in ihrer Region erschließen oder ein bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern wollen. Mit diesem Förderprogramm werden wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven geschaffen, die Vereinbarkeit von Familie sowie Beruf verbessert und so die Daseins-vorsorge im Ländlichen Raum gesichert. Alle geförderten Projekte tragen dazu bei, die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im Ländlichen Raum zu stärken und somit die Lebensqualität für alle Menschen im Ländlichen Raum zu erhöhen.

Neben der investiven Unterstützung bietet IMF eine Fördermöglichkeit von passgenauen Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen von Bildungsträgern an, um persönliche sowie fachliche, insbesondere unternehmerische und nachhaltige Kompetenzen von Frauen zu stärken.

Um mehr über das Förderprogramm zu erfahren, werfen Sie einen Blick auf folgende Homepage des MLR
oder schauen Sie in unsere neuen IMF-Video 1  und IMF-Video 2 an.

Bodennahe Gülleausbringung - Allgemeinverfügung

Für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger hat der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfügung erlassen, in der Ausnahmen für eine Breitverteilung geregelt sind.

Allgemeinverfügung

Ausnahmen sind unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • Naturräumliche Besonderheiten
    • Hangflächen
  • Agrarstrukturelle Besonderheiten
    • Kleine Betriebe unter 15 ha
    • Streuobstflächen
    • Kleine Flächen > 20 Ar
  • Andere Verfahren mit vergleichbar geringen Ammoniakemissionen
    • Dünne Güllen oder Jauchen < 2 % TM-Gehalt
    • mit Wasser verdünnte Rindergülle < 4,6 % TM-Gehalt
    • Ansäuerung wenn pH-Wert < 6,4

Ackerblühstreifenprojekt 2026 stellt Saatgut bereit

Auch 2026 können Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Ravensburg wieder Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen.
Aufgrund des höheren Mehrwertes für die Biodiversität werden in diesem Jahr erneut ausschließlich Mischungen zur Anlage mehrjähriger Blühstreifen gefördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinterungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten.

Da das verwendete Saatgut für die Blühstreifen für Standzeiten von bis zu 5 Jahren ausgelegt ist, sollte die Blühfläche auch mindestens 2 Jahre auf der eingesäten Fläche stehen bleiben können. Das Saatgut ist ebenfalls geeignet für die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland im Zuge der Öko-Regelungen (ÖR 1a,b,c). Für Öko-Betriebe gibt es, wie im letzten Jahr auch, wieder die Möglichkeit ein zertifiziertes Saatgut zu bestellen.

Bestellung über den LEV mit Klick hier:

Insgesamt können pro Betrieb 2,5 kg Saatgut gefördert werden, dies entspricht in etwa einer Fläche von 2500 m².
Dank der großzügigen Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg wurde seit 2020 bis 2025 Saatgut für ca. 73 Hektar mehrjährige Blühstreifen gefördert. In diesem Zeitraum haben bisher mehr als 240 Teilnehmende dafür gesorgt, dass es an den Ackerrandstreifen des Landkreises blüht.

Im Rahmen des Ackerblühstreifenprojektes unterstützt der LEV Ravensburg in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Dank der Spende der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg ist es auch dieses Jahr wieder möglich, dass das Saatgut von Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Ravensburg kostenlos über den LEV bezogen werden kann.

Das Online-Bestellformular finden Sie auf der Homepage des LEV Ravensburg:  https://lev-rv.de/ 
Bestellfrist ist der 01.03.2026. Das Saatgut kann jedoch auch schon früher vergriffen sein.
Das Saatgut wird dann direkt an die angegebene Adresse versendet.
Öko-Betriebe müssen das Saatgut in der LEV Geschäftsstelle in Ravensburg abholen.

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