Wasserentnahmen weiterhin untersagt
Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August.
Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert.
Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen. Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lagebericht-wassernutzung.
Pressedienst Nr. 105
Pressestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 15.07.2025
(erstellt am 15. Juli 2025)