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Anträge auf ESF-Förderung bis zum 31.05.2025 möglich

Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2026 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage.

In der Förderperiode 2021-2027 liegt der Fokus auf regionaler Ebene auf der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen. 
Im ländlichen Raum ansässige Personen, insbesondere Männer ohne verwertbare Qualifikation, sollen bei der Förderung der arbeits- und lebensnahen Sprachkenntnisse wohnortnah unterstützt werden, mit der Zielsetzung der Integration in Ausbildung und Arbeit.

Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ab der Sekundarstufe bei der weiteren schulischen und beruflichen Entwicklung - unter Einbeziehung der Familie - soll ein weiterer Förderschwerpunkt sein.
Freie Träger, die entsprechende Projekte umsetzen möchten, können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2025 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen.
Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen beträgt.

Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de , Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds.

Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de.
 

Pressedienst Nr. 34


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Ravensburg, den 02.04.2025

(erstellt am 2. April 2025)

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