Grenzfeststellungen

Sie benötigen den exakten Grenzverlauf für ein Bauvorhaben und suchen die Grenzzeichen an Ihrem Flurstück? Sie haben ein neues Flurstück gekauft und möchten wissen wo dessen Grenzen sind?
Bei diesen und anderen Fragestellungen gibt es die Möglichkeit einer Grenzfeststellung. Dabei werden die Grenzzeichen wieder entsprechend der exakten Festlegung im Liegenschaftskataster in der Örtlichkeit abgemarkt.

Voraussetzungen

Sie müssen schlüssig erklären, weswegen Sie Interesse an der Grenzfeststellung haben. Das ist zum Beispiel als Eigentümer/in oder potentielle/r Käufer/in unproblematisch.

Ablauf

Sie erteilen uns den Auftrag, in dem Sie genau festlegen, welche Grenzzeichen gesucht beziehungsweise wiederhergestellt werden sollen. Dies geschieht häufig in einem persönlichen Gespräch anhand einer Karte.
Vor Ort werden die Grenzzeichen gesucht und gegebenenfalls neu abgemarkt. Ihre Anwesenheit bei der Vermessung ist je nach Sachlage mehr oder weniger notwendig. Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten erhalten Sie detaillierte Informationen über den Grenzverlauf an Ihrem Flurstück.

Kosten

Da es sich um eine öffentliche Leistung handelt, entstehen für die Grenzfeststellung Gebühren gemäß Landesgebührenordnung (LGebO).
Die Gebühr ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem vom Bodenwert. Der zeitliche Aufwand oder die Komplexität sind nicht maßgebend.
Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld eine detaillierte Gebührenauskunft.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Vermessung- und Flurneuordnungsamt
Vermessung 1 und Vermessung 2
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Friedhofstraße 3
Ravensburg

Herr Kempter (V1)
Tel.: 0751 85-4429
Fax: 0751 85-774429
Mail: a.kempter@rv.de

Herr Strobel (V2)
Tel.: 0751 85-4469
Fax: 0751 85-774469
Mail: c.strobel@rv.de