Wechselkennzeichen

Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder? Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für beide Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) für beide Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) für beide Fahrzeuge
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für beide Fahrzeuge (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer für beide Fahrzeuge
  • Wenn die Fahrzeuge noch zugelassen sind: aktuelle Kennzeichenschilder
  • gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
  • Kfz-Zulassung für Minderjährige

Gebühren

Die regulär anfallenden Zulassungsgebühren erhöhen sich beim Wechselkennzeichen um 6 Euro pro Fahrzeug.

Wichtige Hinweise

Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.

Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. Es gibt sie auch nicht in grüner Schrift, da Wechselkennzeichen auch bei steuerbefreiten Fahrzeugen mit schwarzer Schrift geprägt werden.

Für beide Fahrzeuge müssen Sie Steuer und Versicherung jeweils für das ganze Jahr zahlen.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

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Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

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