Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zusätzlich bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichen
  • Zusätzlich bei ausländischen Fahrzeugen: die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag im Original oder Rechnung
  • Kfz-Zulassung in Vollmacht
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 32,20 Euro und 43,10 Euro.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Wichtige Hinweise

  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen.
  • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
  • Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

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Leutkirch im Allgäu

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